Als Arbeitnehmer haben Sie nach dem Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern an 5 Arbeitstagen im Jahr Anspruch auf Freistellung für Weiterbildungen. Während dieser Zeit erhalten Sie den vollen Lohn von Ihrem Arbeitgeber.
Die Freistellung ist möglich für berufliche Weiterbildungen, aber auch für politische Fortbildungen und solchen, die einem ehrenamtlichen Engagement dienen. Allerdings müssen diese Weiterbildungen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt sein.
Sie als Arbeitnehmer profitieren vom Gesetz, wenn Sie schwerpunktmäßig in MV tätig sind und mindestens 6 Monate im Unternehmen arbeiten. Beschäftigte im Öffentlichen Dienst können nur für politische und ehrenamtliche Weiterbildungen freigestellt werden.
Die Kosten der Weiterbildung sind vom Arbeitnehmer selbst zu tragen. Die Kombination mit weiteren Förderprogrammen, wie dem Bildungscheck, können möglich sein, sind aber in der Regel auf berufliche Weiterbildungen beschränkt.
Planen Sie unbedingt längerfristig Ihren Bildungsurlaub ein. Am besten beantragen Sie die Freistellung spätestens 8 Wochen vor Weiterbildungsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber. Der Antrag muss den Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung umfassen, sowie Angaben zu Inhalt, Zeit und Bildungsstätte. Diese erhalten Sie kostenlos von uns als Bildungsträger.
Nach Abschluss der Weiterbildung sind Sie verpflichtet, bei Ihrem Arbeitgeber innerhalb einer Woche Ihre Teilnahme nachzuweisen. Dazu reichen Sie ganz einfach die Teilnahmebestätigung ein, die Sie zum Abschluss der Veranstaltung von uns kostenlos erhalten.
Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne: telefonisch unter 0385 – 777 860 60 oder per Mail an willkommen(at)moredu.de.